1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Veranstalter:
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen (insbesondere Convention und Gala) der Smart Rebels GmbH, Vibeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt am Main (nachfolgend „Veranstalter“). Der Veranstalter bietet auf seiner Website Tickets für diese Events an und ist Vertragspartner der Ticketkäufer bzw. angemeldeten Teilnehmer.
1.2 Anwendungsbereich:
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, die über die Website des Veranstalters Tickets erwerben oder sich für Veranstaltungen anmelden. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Teilnehmern werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit der Ticketbestellung oder der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen als verbindlich an.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Mindestalter:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ab 16 Jahren erlaubt. Personen unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Teilnehmer bestätigt mit der Ticketbestellung oder Bewerbung, dass er diese Altersgrenze einhält. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen Altersnachweis (Lichtbildausweis) zu verlangen.
2.2 Bewerbung und Auswahl (Convention):
Für die Convention-Teilnahme ist eine vorherige Bewerbung erforderlich (siehe Ziff. 3.1). Der Veranstalter behält sich vor, Bewerber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch des Bewerbers auf Zulassung zur Convention. Ausgewählte Bewerber werden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung benachrichtigt.
2.3 Wahrheitsgemäße Angaben:
Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Anmeldung/Bewerbung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei falschen Angaben oder beim Verstoß gegen Teilnahmevoraussetzungen von der Veranstaltung auszuschließen.
3. Ticketarten und Leistungsumfang
3.1 Convention-Tickets (Bewerbungstickets):
Convention-Tickets werden kostenlos angeboten, erfordern jedoch eine Online-Bewerbung über das dafür vorgesehene Formular auf der Website. Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt. Die Vergabe der Convention-Tickets erfolgt nach Auswahl durch den Veranstalter im freien Ermessen. Erst nach ausdrücklicher Bestätigung der Zulassung durch den Veranstalter erhält der Bewerber ein gültiges Convention-Ticket zur Teilnahme. Convention-Tickets berechtigen den Inhaber zum Eintritt zur entsprechenden Convention-Veranstaltung; etwaige zusätzliche Leistungen oder Vergünstigungen vor Ort ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Convention-Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar.
3.2 Gala-Tickets:
Gala-Tickets sind kostenpflichtige Eintrittskarten für die Gala-Veranstaltung. Die Teilnahme kann über ein verbindliches Anfrageformular auf der Website der Smart Rebels GmbH angefragt werden. Die Anfrage stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Teilnahmevertrags dar. Der Veranstalter behält sich vor, Anfragen abzulehnen, insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn die angefragte Ticketkategorie bereits ausgebucht ist. Nimmt der Veranstalter die Anfrage an, erfolgt die Bestätigung per E-Mail. Gleichzeitig wird eine Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Zahlung hat innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen. Ein Warenkorbsystem oder eine direkte Online-Zahlung über die Website besteht nicht. Gala-Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar.
4. Vertragsschluss
4.1 Bewerbungsverfahren (Convention):
Die Darstellung der Convention-Teilnahme auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Veranstalters dar. Mit Absenden der Online-Bewerbung durch den Interessenten gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Teilnahmevertrages für die Convention ab. Der Eingang der Bewerbung wird ggf. vom System automatisch bestätigt (Eingangsbestätigung), stellt aber noch keine Zusage dar. Der Vertragsschluss erfolgt erst, wenn der Veranstalter den Bewerber ausdrücklich zur Convention zulässt und dies per E-Mail oder anderweitig in Textform bestätigt. Erfolgt keine Zulassungsbestätigung, kommt kein Vertrag zustande; der Bewerber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Teilnahme oder sonstige Leistungen.
4.2 Anfrageverfahren (Gala):
Die Darstellung der Gala-Tickets auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer verbindlichen Anfrage über ein Online-Formular. Mit Absenden des Formulars erklärt sich der Teilnehmer verbindlich bereit, einen kostenpflichtigen Platz an der Gala zu reservieren. Die Annahme durch den Veranstalter erfolgt in Form einer Bestätigung per E-Mail. Danach wird dem Teilnehmer eine Rechnung zugesendet. Mit fristgerechter Bezahlung dieser Rechnung kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande. Ein Warenkorb oder eine sofortige Online-Zahlung ist nicht vorgesehen.
4.3 Vertragssprache und Speicherung:
Verträge über Tickets werden in deutscher Sprache geschlossen. Der Vertragstext wird vom Veranstalter nicht individuell gespeichert. Die AGB in der jeweils gültigen Fassung sind jedoch auf der Website abrufbar und können vom Teilnehmer gespeichert und ausgedruckt werden.
5. Preise und Zahlung
5.1 Preise: Die auf der Website angegebenen Ticketpreise für Gala-Tickets verstehen sich als Gesamtpreise pro Ticket in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (Bruttopreise), sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Da Convention-Tickets unentgeltlich sind, wird hierfür kein Entgelt berechnet.
5.2 Fälligkeit:
Der Kaufpreis für Gala-Tickets ist sofort mit Vertragsabschluss fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, Online-Zahlungsdienst o.Ä.). Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter bzw. den beauftragten Zahlungsdienstleister, den fälligen Betrag über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
5.3 Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ggf. über externe Dienstleister. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass das angegebene Zahlungsmittel ausreichend Deckung aufweist. Rechnungsstellung: Auf Wunsch erhält der Teilnehmer eine elektronische Rechnung per E-Mail.
5.4 Zahlungsverzug:
Bei nicht rechtzeitiger oder fehlgeschlagener Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu lösen (Rücktritt) und die Tickets anderweitig zu vergeben. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Verzugszinsen) bleiben unberührt.
6. Ticketlieferung und Zugang zur Veranstaltung
6.1 Versand/ Bereitstellung der Tickets:
Die Auslieferung der Tickets erfolgt in der Regel elektronisch. Nach erfolgreicher Bestellung (bzw. bei Convention-Tickets nach Zulassung) werden die Tickets dem Teilnehmer per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Dies kann als PDF-Ticket zum Selbstausdrucken und/oder als digitaler Eintrittscode (QR-Code oder Barcode) zum Vorzeigen auf einem mobilen Endgerät geschehen. Ein physischer Versand von Hardcopy-Tickets erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall vom Veranstalter angeboten und entsprechend vereinbart wurde. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und den Zugang zu seinen E-Mails unverzüglich sicherzustellen (inkl. Überprüfung des Spam-Ordners). Sollte der Teilnehmer binnen angemessener Zeit nach der Bestellung keine Tickets erhalten haben, hat er den Veranstalter unverzüglich zu kontaktieren.
6.2 Personalisierung:
Alle ausgegebenen Tickets sind personalisiert und nur für den genannten Teilnehmer gültig (vgl. Ziff. 3). Beim Einlass kann der Veranstalter oder das Personal verlangen, dass der Teilnehmer ein gültiges Ausweisdokument vorlegt, um die Identität und das Alter zu überprüfen. Missbrauch: Versucht eine nicht berechtigte Person, mit dem Ticket Zutritt zu erlangen, oder wird ein Ticket unbefugt vervielfältigt, ist der Veranstalter berechtigt, den Eintritt zu verweigern; das Ticket verliert seine Gültigkeit ohne Erstattungsanspruch.
6.3 Vor Ort / Einlass:
Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets (elektronisch oder ausgedruckt, je nach Vorgabe) an der Einlasskontrolle. Dort erhält der Teilnehmer gegebenenfalls ein nicht übertragbares Veranstaltungsbadge oder -bändchen, das während der Veranstaltung getragen werden muss, insbesondere um nach vorübergehendem Verlassen des Veranstaltungsortes erneut Zutritt zu erhalten. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die insbesondere durch Gewalt oder Drohungen aggressiv gegenüber anderen Personen auftreten, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder verbotene Gegenstände (insbesondere Waffen oder gefährliche Gegenstände) mitführen, den Eintritt zu verweigern bzw. diese von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits-/Ordnungspersonals vor Ort ist Folge zu leisten. Die jeweils gültige Hausordnung des Veranstaltungsorts ist vom Teilnehmer zu beachten.
7. Änderungen, Absage und Verlegung der Veranstaltung
7.1 Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich angemessene Änderungen im Veranstaltungsablauf, im Programm, bei teilnehmenden Referenten/Artists oder beim Veranstaltungsort vor, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmer zumutbar ist. Solche zumutbaren Änderungen berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Ticketpreises. Insbesondere begründen Abweichungen im Zeitplan oder der Austausch einzelner Programmpunkte keinen Erstattungsanspruch, solange sie sachlich gerechtfertigt sind.
7.2 Absage der Veranstaltung:
Sollte der Veranstalter die Veranstaltung vollständig absagen, erhalten Inhaber von kostenpflichtigen Tickets (Gala-Tickets) den entrichteten Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche wegen der Absage (z.B. Erstattung von Anreise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfall, entgangene Urlaubstage) sind – soweit nicht anders geregelt – ausgeschlossen. Bei kostenlosen Convention-Tickets begründet eine Absage keine Ersatzansprüche; ein Anspruch auf Durchführung der Convention besteht nicht. Für den Ausschluss gilt Ziffer 9 („Haftung des Veranstalters“) entsprechend. Dies bedeutet, dass der Ausschluss insbesondere nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit im Zusammenhang mit der Absage der Veranstaltung Anwendung findet.
7.3 Verlegung/Terminänderung:
Im Falle einer Verlegung der Veranstaltung (Termin- oder Ortsänderung) behalten bereits erworbene Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den neuen Termin/Ort. Sollte dem Teilnehmer die Teilnahme am Ersatztermin oder -ort jedoch nachweislich unzumutbar sein (etwa weil der neue Termin unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden kann), kann er vom Vertrag zurücktreten und vom Veranstalter die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Der Teilnehmer hat den Rücktritt in diesem Fall innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist nach Mitteilung der Verlegung zu erklären.
7.4 Höhere Gewalt:
Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Terrorwarnung, behördliche Anordnungen, Streik, etc.) nicht wie geplant statt, haftet der Veranstalter nicht für daraus resultierende Schäden oder Aufwendungen der Teilnehmer. In diesen Fällen bemüht sich der Veranstalter um eine Verlegung oder alternative Durchführung. Sollte die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden müssen, gelten die Regelungen zur Absage (Ziff. 7.2).
8. Widerrufsrecht und Rücknahme von Tickets
8.1 Kein Widerrufsrecht:
Bei Ticketkäufen im Fernabsatz besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht des Teilnehmers als Verbraucher, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen zu einem bestimmten Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das bedeutet, dass jede Bestellung von Gala-Tickets, die sich auf ein konkreten Veranstaltungstermin oder -zeitraum beziehen, bindend ist und der Teilnehmer nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten kann. Ein Widerruf nach § 312g BGB ist ausgeschlossen, selbst wenn die Buchung online über die Website erfolgt.
8.2 Ausschluss der Rückgabe:
Erworbene Tickets sind von Rücknahme und Umtausch durch den Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Stornierung oder Erstattung durch den Veranstalter erfolgt nur in den in diesen AGB ausdrücklich genannten Fällen (siehe insbesondere Ziff. 7, Ziff. 9). Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Leistung (z.B. Nichterscheinen des Teilnehmers am Veranstaltungsdatum, Krankheit oder persönliche Verhinderung) besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung.
9. Haftung des Veranstalters
9.1 Unbeschränkte Haftung:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Uneingeschränkt haftet der Veranstalter außerdem, soweit er ausnahmsweise eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
9.2 Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit:
Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter nur beschränkt – nämlich begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei leicht fahrlässiger, sofern dieser durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Gesetzliche Haftungsvorgaben:
Eine etwaige Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt – insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit anwendbar. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9.4 Haftungsausschluss für Dritte:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungen oder Handlungen Dritter, die nicht seinem Verantwortungsbereich unterfallen. Dies betrifft insbesondere die vom Teilnehmer selbst arrangierte An- und Abreise, Unterkünfte sowie fremde Leistungen von Partnern oder Dienstleistern auf der Veranstaltung, soweit diese nicht im Ticketpreis ausdrücklich als inkludierte Leistung ausgewiesen sind. Die Haftung für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der EU gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Aufenthaltsstaates, sofern diese günstiger sind als das deutsche Recht.
10.2 Gerichtsstand:
Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters (Berlin) für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsregelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
10.3 Vertragssprache:
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen nur der Information. Bei Unterschieden zwischen der deutschen und anderssprachigen Fassung geht die deutsche Fassung vor.
10.4 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.
10.5 Änderungen und Schriftform:
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Vorrang von individuellen mündlichen Vertragsabreden zwischen den Parteien nach § 305b BGB bleibt hiervon unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Veranstalter für künftige Verträge bleiben vorbehalten und werden dem Teilnehmer rechtzeitig auf der Website mitgeteilt.
10.6 Verbraucherschlichtung:
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr